Swissness-Desk

Unseren Swissness-Desk mit Beratungsdienstleistungen rund um „Swiss Made“ und das Schweizer Kreuz.

Über unser Swissness-Desk erfahren Sie alles rund um „Swiss Made“ und das Schweizer Kreuz. Der Slogan «wo Schweiz drauf steht, muss auch Schweiz drin sein» bedeutet, dass ein «Swissness» Zeichen auf einer Ware bzw. bei der Erbringung einer Dienstleistung und beim Angebot von Waren und Dienstleistung vom Abnehmer so verstanden wird, dass die Ware in der Schweiz hergestellt bzw. die Dienstleistung in der Schweiz erbracht wird. Ist dies nicht der Fall, ist ein «Swissness»-Zeichen in marken- und wettbewerbrechtlicher Hinsicht täuschend und damit rechtswidrig. Derartige Marken dürfen nicht im Markenregister eingetragen und nicht im Verkehr benutzt werden. Der Begriff «Swissness» Zeichen steht für alle möglichen Arten von Firmennamen und Marken (Swiss Life, Crédit Suisse, Swiss Aqua Technolgies AG), Slogans (swiss made, Schoeller Switzerland) und Logos, die ein Wort wie Schweiz, Switzerland oder das Schweizer Kreuz  enthalten. Der Gesetzgeber hat ein sehr detailliertes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen, um die starre 60% - bzw. 80% - Regel für Industrieprodukte bzw. Nahrungsmittel mit vernünftigen Ausnahmen etwas aufzuweichen und damit einigermassen sachgerecht anwendbar zu halten. Während die «Swissness»-Gesetzgebung für die Uhrenbranche von zentraler Bedeutung ist, hat sie insbesondere in der Nahrungsmittelindustrie und für zahlreiche Industrieprodukte Probleme geschaffen. Insbesondere ist umstritten, ob und unter welchen Bedingungen die Täuschungsgefahr im Zusammenhang mit einem «Swissness» Zeichen durch ein einen Hinweis auf der Ware und/oder Verpackung «made in China» beseitigt wird. Wenig geklärt ist auch, wann ein «Swissness» Zeichen nicht als solches gilt, weil es dekorativ und nicht als geographische Herkunftsangabe verwendet wird.