LEISTUNGSANGEBOT

VORGEHENSWEISE

Da vom jeweiligen Amt nicht geprüft wird, ob ein Design neu ist und sich von bestehenden Gestaltungen genügend unterscheidet, empfehlen wir vor der Hinterlegung abzuklären, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen erfüllt, also schon vor Eintragung existiert. Die eigentliche Hinterlegung ist rasch durchführbar, indem pro Design eine oder mehrere zur Reproduktion geeignete Abbildungen beim Amt eingesandt werden.