Ein Design (Geschmacksmuster) schützt die äussere Gestalt eines Objekts, welche sowohl zweidimensional (z.B. ein Stoffmuster) als auch dreidimensional (z.B. eine Zahnbürste) sein kann. Die maximale Schutzdauer eines Designs beträgt 25 Jahre.Gemäss dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum kann ein Design in der Schweiz geschützt werden, wenn es neu ist, sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheidet und weder gesetzeswidrig noch anstössiger Natur ist. Zudem darf die Formgebung des Objekts nicht allein von dessen Funktion bestimmt sein.
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