Europäische Patente – London Agreement:
Für in englischer Sprache erteilte oder im Einspruchsverfahren in geänderter Form aufrecht erhaltene Europäische Patente müssen in der Schweiz keine Übersetzung der Patentschrift mehr eingereicht werden, falls die Frist für die Einreichung der Übersetzung am 1. Mai 2008 oder später abläuft. Dies trifft auf Patente zu, deren Erteilungsdatum der 1. Februar 2008 oder ein späteres Datum ist. weiter...
Neue Gebühren
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum senkt ab 1. Juli 2008 erneut Gebühren.
weiter...
Home Drucken
Die Riederer Hasler & Partner Patentanwälte AG ist im Herzen Europas und unweit des Europäischen Patentamts ansässig. Unsere zwei Standorte finden Sie am Alpenrhein, einen in der Schweiz und einen in Liechtenstein. Unsere persönliche und professionelle Beratung durch ein übersichtliches und engagiertes Team von europäisch zugelassenen Patentanwälten überzeugt. Ihre gewerblichen Schutzrechte sind deshalb bei uns in besten Händen, seien dies Schutzrechte auf den Gebieten des Patentschutzes, des Markenschutzes oder des Designschutzes.